Herzlich willkommen auf der Internetseite des Marktes Gößweinstein
Dieses Lied wird nach einer Weise gesungen, die an die Alpenlieder anklingt. Der Verfasser wie der Erfinder der Melodie sind unbekannt.
Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses wegen Ablehnung der Wahl zum Ersten Bürgermeister
Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses wegen Ablehnung der Wahl zum Ersten Bürgermeister
Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für den Markt Gößweinstein; Gelegenheit für Rückmeldung der Bürgerinnen und Bürger
Der Marktgemeinderat Gößweinstein hat in der Sitzung am 26.02.2026 den Abschlussbericht der Energieagentur Nordbayern über die kommunale Wärmeplanung für den Markt Gößweinstein vom 20.02.2026 zur Kenntnis genommen. Der Abschlussbericht ist auf der Homepage des Marktes Gößweinstein unter https://www.goessweinstein.de/gemeinde/kommunale-waermeplanung/ einsehbar.
Für alle Bürgerinnen und Bürger des Marktes Gößweinstein besteht die Möglichkeit, sich bis zum 10.04.2026 hierzu beim Markt Gößweinstein zu äußern.
Gößweinstein, 03.03.2026
gez.
Hanngörg Zimmermann
Erster Bürgermeister
Verkündung des vorläufigen Ergebnisses der Wahl des ersten Bürgermeisters und des Gemeinderats am 8. März 2026
Informationen und Ergebnisse zur Landrats- und Kreistagswahl
Buslinien 219, 222, 226, 229, 234 und 389 - Sperrung der Ortsdurchfahrt in Gößweinstein
Ab Montag, 02.03.2026 bis voraussichtlich 01.06.2026 wird in Gößweinstein die Ortsdurchfahrt bis zur Einmündung in die Etzdorfer Str. wegen Straßenbauarbeiten gesperrt.
Die Buslinie 234 verkehrt nach einem Baustellenfahrplan.
Die Haltestelle „Gößweinstein Freibad“ kann von allen Linien nicht bedient werden.
Als Ersatzhaltestelle dient die Haltestelle „Gößweinstein Gasthof Zur Post“.
Die Haltestelle „Gößweinstein Abzw. Etzdorf“ kann von der Buslinie 389 nicht bedient werden.
Die Linie 226 und 234 können die Reguläre Haltestelle „Abzw. Etzdorf“ ebenfalls nicht anfahren, es wird eine Ersatzhaltestelle in der Sachsenmühler Str. auf Höhe Hausnummer 6 eingerichtet.
Die Buslinien 222, 226, 234 und 229 können die Haltestelle Am Büchenstock nicht bedienen. Für diese Buslinien wird eine Ersatzhaltestelle in der August-Sieghardt-Straße beim Mazda-Händler Bayer bei der Querungshilfe eingerichtet.
Die Haltestelle „Sachsenmühle“ kann von der Buslinie 389 nicht bedient werden, als Ersatzhaltestelle dient die Haltestelle „Sachsenmühle B470“ (nur die Buslinie 389 fährt die reguläre Haltestelle Am Büchenstock an).
Details können Sie den Baustellenfahrplan entnehmen, dieser ist abrufbar unter www.vgn.de/netz-fahrplaene/linien.
Fahrgäste werden gebeten die Hinweise an den Haltestellen zu beachten und die Verbindung über die elektronische Fahrplanauskunft zu überprüfen.
Anhebung der Personalausweisgebühren
Angesichts der gestiegenen Kosten beim Ausweishersteller und bei den Personalausweisbehörden hat der Bundesrat eine Erhöhung der Gebühr für die Ausstellung eines Personalausweises beschlossen.
Ab dem 07.02.2026 beträgt die Gebühr 46 Euro für Antragsstellende ab 24 Jahren und 27,60 Euro für Antragsstellende unter 24 Jahren.
Markt Gößweinstein, Passamt
Mikrozensus 2026 in Bayern- Haushaltsbefragung hat im Januar 2026 begonnen
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für Kommunalwahl 2026 gesucht
Am Sonntag, den 08.03.2026 findet die Kommunalwahl statt.
Für die Durchführung der Wahlen sind die Kommunen auf engagierte Bürgerinnen und Bürger angewiesen, die in den einzelnen Wahllokalen mitwirken.
Wir rufen deshalb dazu auf, sich als freiwillige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer beim Markt Gößweinstein zu melden. Bei der Besetzung der Wahlteams in den Urnen- und Briefwahlvorständen hoffen wir natürlich auch wieder auf die Mithilfe unserer bisherigen und bewährten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.
Als Mitglied des Wahlvorstandes haben Sie die Gelegenheit, Demokratie hautnah zu erleben und dabei neue Menschen kennenzulernen. Die Wahllokale sind am Sonntag, den 08.03.2026 in der Zeit
von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.
In den jeweiligen Wahllokalen gibt es eine Vormittags- und eine Nachmittagsschicht. Zur Auszählung der Stimmen ab 18.00 Uhr müssen aber alle Wahlhelfer wieder anwesend sein. Für die Wahlvorsteher, stellvertretenden Wahlvorsteher und Schriftführer finden im Vorfeld entsprechende Einweisungen statt.
Eine eventuelle Stichwahl (Bürgermeister/Landrat) würde am Sonntag, den 22.03.2026 stattfinden. Wenn Sie Interesse haben, bei der Kommunalwahl in einem Wahlvorstand mitzuwirken, dann melden Sie sich bitte bei Frau Krasser unter der Tel. 09242/980-12 bzw. per E-Mail krasser@goessweinstein.de
Mitteilung Zählerstand Gartenwasserzähler / Viehwasserzähler
Für die Jahresabrechnung der Kanalgebühren für das Jahr 2025 wird der Zählerstand Ihres Unterzählers/Gartenwasserzählers/Viehwasserzähler benötigt.
Falls die Ablesung dieses Zählers nicht ohnehin schon über den Zweckverband für das Frischwasser vorgenommen wird, teilen Sie bitte selbst bis spätestens 02.01.2026 den Zählerstand Ihres Gartenwasserzählers mit.
Für die Ablesung bitte ein Bild des Zählers, auf dem der aktuelle Zählerstand ersichtlich ist und das Ablesedatum an die folgende E-Mail-Adresse mailen: teufel
goessweinstein.de
Zu spät eingehende Zählerstände können bei der Abrechnung nicht berücksichtigt werden.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an Frau Teufel: teufel
goessweinstein.de oder telefonisch an: 09242 98016
Julia Teufel -Steueramt-
Markt Gößweinstein – Burgstraße 8 – 91327 Gößweinstein
Telefon: +49(9242)980-16 - Telefax: +49(9242)980-40
E-Mail: teufel@goessweinstein.de
Meldung der Großvieheinheiten für die Kanalgebührenabrechnung 2025
- Meldung Großvieheinheiten 2025.pdfBitte teilen Sie uns Ihren Viehbestand bis zum 02.01.2026 unter Verwendung dieses Formblattes (siehe oberhalb dieses Textes) mit. Später eingehende Meldungen können leider nicht mehr berücksichtigt werden. Das Formular kann im Rathaus abgegeben werden oder auch per E-Mail an Frau Teufel geschickt werden: teufel@goessweinstein.de -- Vielen Dank. -- Julia Teufel -Steueramt- -- Markt Gößweinstein – Burgstraße 8 – 91327 Gößweinstein Telefon: +49(9242)980-16 - Telefax: +49(9242)980-40
Digitale Lichtbilderstellung im Rathaus ab sofort möglich!
Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger,
ab sofort können digitale, biometrische Lichtbilder für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen auch in unserem Rathaus erstellt werden. Dieser Service kostet zusätzlich zur Dokumentengebühr 6,00 Euro.
Alternativ können Sie auch weiterhin Lichtbilder bei einem Fotodienstleister anfertigen lassen. Die Lichtbilder werden durch die Fotodienstleister künftig digital an unser Passamt per Cloud übertragen. Sie erhalten hierzu in der Regel einen QR-Code als Ausdruck.
Für weitere Fragen steht Ihnen das Passamt gerne zur Verfügung.
Passamt Gößweinstein
Burgstr. 8
91327 Gößweinstein
Tel. 09242/980-11
Informationen zu Abrechnungsbescheiden über Abwasser/Verbrauchsgebühren
Seit der KW 4 2025 hat der Versand der ersten Abrechnungen für das Abwasser begonnen.
Aufgrund mehrfacher Nachfrage möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass zum 01.01.2025 eine Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung stattgefunden hat, in der die Einleitungsgebühr geändert wurde.
Die Gebühr beträgt 4,67 € pro Kubikmeter Abwasser.
Die Vorauszahlungsbeträge für 2025 werden bereits mit der neuen Gebühr von 4,67 Euro festgesetzt.
Gößweinstein, 24.01.2025
Markt Gößweinstein
Julia Teufel
Steueramt
Aushubmaterial für Geländeauffüllungen
Beim Markt Gößweinstein fällt aus verschiedenen Tief- und Hochbaumaßnahmen in Gößweinstein und Etzdorf Aushubmaterial an. Es handelt sich hierbei um Erdreich aus dem Kanal- und Straßenbau und dem anstehenden Kindergartenneubau.
Selbstverständlich wird das überschüssige Material vor dem Abtransport auf mögliche Belastungen durch eine Fachfirma beprobt, so dass nur unbelastetes Erdreich zum Einbau für eine Geländeauffüllung ansteht.
Als Zeitraum für den Anfall des überschüssigen Materials gehen wir derzeit von ca. 2 Jahren aus. Beginn ist ab Februar/März 2025. Grundstücksbesitzer, welche Aushubmaterial benötigen um z.B. landwirtschaftliche Flächen zu begradigen/ebnen, möchten sich bitte beim Markt Gößweinstein, Bauamt, Tel. 09242 980-18, melden.
Streuobst für ALLE! - Förderprogramm des Amts für Ländliche Entwicklung
Das Förderprogramm „Streuobst für alle!“, das über die Ämter für Ländliche
Entwicklung abgewickelt wird, zielt darauf ab, den derzeitigen Streuobstbestand in
Bayern zu fördern und zu erhalten. Bis 2035 sollen deshalb insgesamt eine Million neue Bäume gepflanzt werden, auf öffentlichen wie auch privaten Flächen.
Alle Informationen finden sich auf folgender Seite:
www.stmelf.bayern.de/foerderung/streuobstpakt-foerderprogramm-streuobst-fuer-alle/index.html
Wie Kommunen, Vereine oder Verbände Streuobstbäume beantragen können, hat das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken in einem kurzweiligen Erklärvideo unter
land-belebt.bayern/streuobst-fuer-alle
zusammengefasst.
Bio-Einkaufsführer der Fränkischen Schweiz
Wir sind Teil der Öko-Modellregion Fränkische Schweiz und arbeiten gemeinsam daran, dass Produktion, Vermarktung und das Bewusstsein für regionale Bio-Lebensmittel steigt.
Lernen Sie unsere heimischen Bio-Erzeuger kennen. Hier geht es zum Bio Einkaufsführer der Fränkischen Schweiz.
Gebührenordnung zur Benutzungsordnung für die Doppelsporthalle des Schulverbandes Gößweinstein
(Sporthallengebührenordnung)
§ 1
Änderung der Gebührenhöhe
§ 2 der Gebührenordnung erhält folgende Fassung:
Die Gebühr bemisst sich im Kalenderjahr je Halleneinheit (Einfachhalle) wie folgt:
1. Nutzung für den regelmäßigen Vereinssport (Dauernutzer) je Nutzungsstunde (60 min):
vom 01.01. bis 30.04. 20,- € zzgl. MwSt.
vom 01.05. bis 30.09. 10,- € zzgl. MwSt.
vom 01.10. bis 31.12. 20,- € zzgl. MwSt.
2. Nutzung durch die Gemeinde Obertrubach (Grundschule Bärnfels) je Doppelnutzungsstunde (90 min):
vom 01.01. bis 30.04. 17,54 € zzgl. MwSt.
vom 01.05. bis 30.09. 8,77 € zzgl. MwSt.
vom 01.10. bis 31.12. 17,54 € zzgl. MwSt.
3. einmalige Nutzungen:
für Veranstaltungen mit Eintrittsgeldern: 350,- € zzgl. MwSt. je Halleneinheit
für Veranstaltungen ohne Eintrittsgelder: 200,- € zzgl. MwSt. je Halleneinheit
für Sportveranstaltungen:
vom 01.01. bis 30.04. 100,- € zzgl. MwSt.
vom 01.05. bis 30.09. 50,- € zzgl. MwSt.
vom 01.10. bis 31.12. 100,- € zzgl. MwSt.
je zusätzlichem Tag für des Auf- bzw. Abbaus, welcher ansonsten durch anderweitig außerschulische Nutzung genutzt wird: 100,- € zzgl. MwSt.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Ordnung tritt am 01.05.2024 in Kraft.
Gößweinstein, 26.03.2024
Schulverband Gößweinstein
Hanngörg Zimmermann
Schulverbandsvorsitzender
BEKANNTMACHUNGSVERMERK:
Die Sporthallenbenutzungsordnung wurde durch Abdruck im Amtsblatt des Marktes Gößweinstein am 26.04.2024, Nr. 9/2024, amtlich bekanntgemacht.
Gößweinstein, den 26.04.2024
Markt Gößweinstein
i. A.
Merz
Informationen zur Grundsteuerreform ab 01.01.2025
Seit dem 21.10.2024 hat der Versand der ersten Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 begonnen. Da die Bearbeitung derzeit noch andauert, können nicht alle Bescheide auf einmal verschickt werden. Es kann deshalb der Fall sein, dass Steuerschuldner, für die mehrere Aktenzeichen geführt werden, nicht alle Bescheide geleichzeitig erhalten.
Aufgrund mehrfacher Nachfrage möchten wir auch nochmals darauf hinweisen, dass auch bei Bescheiden, gegen die Sie bereits Widerspruch beim Finanzamt eingelegt haben, die Bearbeitung seitens des Finanzamtes noch andauern kann. Auch bei Änderungen wie zum Beispiel durch Veräußerung und Übergabe von Grundstücken bitten wir Sie noch um etwas Geduld, bis Sie den entsprechenden Änderungsbescheid erhalten. Solange uns kein neuer Grundsteuermessbescheid seitens des Finanzamtes vorliegt, bleibt der bisherige Grundstückseigentümer Schuldner. Eine abweichende Festsetzung ist nicht möglich.
Bei Fragen zu Ihrem Grundsteuermessbetrag, wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt Forchheim. Der Markt Gößweinstein kann hieran keine Änderung vornehmen.
Bitte beachten Sie zudem, dass aufgrund der Grundsteuerbescheide für 2025 noch keine Zahlung zu leisten ist. Gemäß Ihrem Grundsteuerbescheid können Sie die Fälligkeiten für die Zahlungen entnehmen. Diese sind zum 15.02., 15.05,. 15.08., und 15.11.
Gößweinstein, 04.11.2024
Markt Gößweinstein
Julia Teufel
Steueramt
Information Grundsteuerbescheide 2025.pdfErlass neuer Grundsteuerbescheide zum 01.01.2025 aufgrund der Grundsteuerreform
Verkehrseinschränkungen im Markt Gößweinstein
Durch die Kanalsanierung in Gößweinstein und den Glasfaserausbau im Markt Gößweinstein sind aktuell viele Verkehrseinschränkungen gegeben. Damit wir Sie übersichtlich auf dem Laufenden halten können, haben wir eine neue Rubrik "
Verkehrseinschränkungen" eingerichtet. Hier finden Sie alle Verkehrseinschränkungen für alle Ortsteile.
Wir bitten um Verständnis für die Einschränkungen/Beeinträchtigungen.
Infobroschüre zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit
Im folgenden Link finden Sie eine Infobroschüre für Betroffene zum Thema Wohnungslosigkeit für die Stadt und den Landkreis Forchheim.
Einwohnermelde-, Pass- und Gewerbeamt
Bei Fragen wählen Sie die 115 oder wenden sich an:
Markt Gößweinstein, Passamt, Burgstraße 8, 91327 Gößweinstein
Telefon: 09242 980-11 oder E-Mail:
bruetting
goessweinstein.de
Straßenbeleuchtungs-Störungsmelder-Web-App
Ausgenommen sind Behringersmühle, Gößweinstein, Leutzdorf!
Schäden oder Störungen an Straßenlampen über die Bayernwerk Straßenbeleuchtungs-Störungsmelder-Web-App melden
Defekte Straßenbeleuchtungen können ab sofort direkt über das Smartphone an den Markt Gößweinstein gemeldet werden.
Die Web-App erreichen Sie direkt über den untenstehenden Link oder durch Scannen des QR-Codes.
Zur leichteren Verwendung kann die Web-App als Lesezeichen gespeichert oder auf dem Homescreen des Smartphones abgelegt werden.
Link:
https://energieportal.bayernwerk.de/schadensmelder/reporting/09474129
Das Melden von Straßenbeleuchtungsschäden erfolgt ganz einfach über die Auswahl der
- Brennstellennummer, die auf jedem Lampenmasten aufgeklebt ist,
- sowie der Nennung eines Schadenstypens.
- Alternativ besteht die Möglichkeit, die defekte Lampe über die Kartenfunktion auszuwählen.
Haben Sie auf Ihrem Smartphone die GPS-Funktion aktiviert, wird Ihnen der Standort der Straßenlampe direkt in der Karte angezeigt.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Straßenbeleuchtungs-Störungsmeldungen zu den üblichen Bürozeiten gelesen werden.
Ist Gefahr in Verzug, sollten Sie umgehend den zuständigen Netzbetreiber telefonisch informieren. Störungsnummer Strom: 0941-28 00 33 66
Sprechtage des Sozialverbandes VdK Bayern in Gößweinstein
Bitte wenden Sie sich an den VdK-Kreisverband Forchheim.
Tel. 09191 9782500
Bundesamt für Justiz
Das Online-Portal des Bundesamts für Justiz
Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beantragen
Mitgliedschaften
Wirtschaftsband A9
Die Gemeinde Gößweinstein ist Mitgliedsgemeinde im "Wirtschaftsband A 9 Fränkische Schweiz".
Genussregion Oberfranken
Wir sind Partner der Genussregion Oberfranken.
Metropolregion Nürnberg
22 Landkreise und 11 kreisfreie Städte arbeiten partnerschaftlich zusammen und ergeben so die Metropolregion Nürnberg.
Landschaftspflegeverband (LPV) Forchheim
Die Gemeinde Gößweinstein ist Mitglied des LPV Forchheim. Dem LPV ist der Erhalt, die Pflege und die Entwicklung unserer einzigartigen Natur- und Kultur-
landschaft ein besonderes Anliegen.
Fränkische Schweiz-Verein e.V.
Der Fränkische Schweiz -Verein ist der Heimatverein der Region. Der Markt Gößweinstein ist Mitglied des Vereins.
Naturpark Fränkische Schweiz - Veldensteiner Forst
Der Markt Gößweinstein ist Mitgliedsgemeinde im Verein Naturpark Fränkische Schweiz - Veldensteiner Forst.















