Herzlich willkommen auf der Internetseite des
Marktes Gößweinstein.
DREIFALTIGKEITS-MARKT IN GÖßWEINSTEIN
am 04.06.2023, von 10.00-17.00 Uhr auf dem Friedhofsparkplatz
Machen Sie sich einen schönen Tag und bummeln Sie über den Gößweinsteiner Jahrmarkt.
Das Warenangebot erstreckt sich über
- Bekleidungsartikel (Schürzen, Hemden, Berufskleidung, Strumpfwaren, Unterwäsche, Schuhe, Gürtel, Lederwaren, Röcke, Schals))
- Modeaccessoires, Haarschmuck, Kinderschmuck, Modeschmuck, Lederwaren
- Kurzwaren, Knöpfe, Reißverschlüsse, Kissen, Wolle
- Haushaltswaren, Holz- und Handarbeiten, Floristik,
- Spiel- und Süßwaren, gebrannte Nüsse aller Art, Karlsbader Obladen
- Gewürze, Kräuter, Tee, Salben, Suppen, Wela-Produkte, Fruchtaufstriche
- Wohn- und Gartendeko, Rattan- und Korbwaren
- Gesundheitsprodukte
GESCHÄFTE AUCH GEÖFFNET
Darüber hinaus bieten natürlich auch die Geschäfte im Ort Gößweinstein an diesem verkaufsoffenen Wochenende ihre reichhaltigen Waren an.
Nicht zuletzt laden die Gastwirtschaften und Cafe´s zu Kaffee und Kuchen oder einem guten Essen ein.
Parkmöglichkeiten bestehen u.a. auf dem Busparkplatz an der Volksschule, am Parkplatz „Hofacker“ in der Pezoldstraße und am Haus des Gastes (Tourismusbüro).
Mehrwegangebotspflicht für Gastronomiebetriebe
Seit dem 01.01.2023 greift bundesweit die Mehrwegangebotspflicht für Gastronomiebetriebe (§ 33 VerpackG). Nach dieser sind Letztvertreiber von Einwegkunststofflebensmittelverpackungen und von Einweggetränkebechern mit einer Verkaufsfläche von über 80 m² oder mehr als 5 Beschäftigten verpflichtet, ihre To-Go-Produkte den Kundinnen und Kunden auch in Mehrwegverpackungen anzubieten.
Dabei darf die Mehrwegalternative nicht zu schlechteren Konditionen als die Einwegverpackung angeboten werden. Damit sollen weniger Einwegverpackungen aus Kunststoff verbraucht werden, wodurch Emissionen verringert, Ressourcen geschont und die Umweltverschmutzung vermindert wird.
Für eine effiziente und praxisnahe Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht hat das StMUV zusammen mit der DEHOGA (Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V.) Bayern eine Informationskampagne erarbeitet, welche Gastronomiebetriebe und Verbraucherinnen und Verbraucher gleichermaßen ansprechen soll.
Im Rahmen dessen wurde unter dem Motto „Mehrweg ist der Weg“ ein Logo entwickelt, das vielfältige Einsatzmöglichkeiten bietet.
Weitere Informationen hierzu und der Logokoffer sowie Hinweise zur Verwendung stehen unter Mehrweg (bayern.de) zum kostenfreien Download zur Verfügung.
Bayernwerk - Straßenbeleuchtungs-Störungsmelder-Web-App
Ausgenommen sind Behringersmühle, Gößweinstein, Leutzdorf!
Schäden oder Störungen an Straßenlampen über die Bayernwerk Straßenbeleuchtungs-Störungsmelder-Web-App melden
Defekte Straßenbeleuchtungen können ab sofort direkt über das Smartphone an den Markt Gößweinstein gemeldet werden.
Die Web-App erreichen Sie direkt über den untenstehenden Link oder durch Scannen des QR-Codes.
Zur leichteren Verwendung kann die Web-App als Lesezeichen gespeichert oder auf dem Homescreen des Smartphones abgelegt werden.
Link: https://energieportal.bayernwerk.de/schadensmelder/reporting/09474129
Das Melden von Straßenbeleuchtungsschäden erfolgt ganz einfach über die Auswahl der
- Brennstellennummer, die auf jedem Lampenmasten aufgeklebt ist,
- sowie der Nennung eines Schadenstypens.
- Alternativ besteht die Möglichkeit, die defekte Lampe über die Kartenfunktion auszuwählen.
Haben Sie auf Ihrem Smartphone die GPS-Funktion aktiviert, wird Ihnen der Standort der Straßenlampe direkt in der Karte angezeigt.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Straßenbeleuchtungs-Störungsmeldungen zu den üblichen Bürozeiten gelesen werden.
Ist Gefahr in Verzug, sollten Sie umgehend den zuständigen Netzbetreiber telefonisch informieren. Störungsnummer Strom: 0941-28 00 33 66
„Wo bleibt mein Geld?“ - Teilnehmer für nächste Erhebung zu Einnahmen und Ausgaben gesucht
Teilnehmer für Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) gesucht. Mitmachen und mindestens 100 Euro Prämie erhalten, EVS als wichtige Datenbasis für politische Entscheidungen.
Wofür und wieviel Geld geben die Menschen in Deutschland aus?
Wie hoch sind konkret die Ausgaben für Lebensmittel, Wohnen, Verkehr und andere Dinge?
Antworten auf diese und weitere Fragen liefert die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, kurz EVS.
Unter dem Motto „Wo bleibt mein Geld?“ führt das Bayerische Landesamt für Statistik gemeinsam mit den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder von Januar bis Dezember 2023 die nächste EVS durch.
Dafür werden in Bayern rund 13 000 Haushalte gesucht, die sich an der größten freiwilligen Befragung der amtlichen Statistik beteiligen.
Als Dankeschön erhalten sie eine Geldprämie von mindestens 100 Euro.
Hinweis: aktuell läuft auch die Zeitverwendungserhebung (ZVE), beide Erhebungen klingen ähnlich sind aber grundverschieden.
Grundsteuerreform in Bayern
Informationen des Bayerischen Landesamts für Steuern.
Wichtig! Die Grundsteuererklärungen müssen Sie im Zeitraum
vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Januar 2023 abgeben.
Einwohnermeldeamt: eID-Karte für Unionsbürger*innen, Gebührenänderung und Gültigkeit des Kinderreisepasses
Das Einwohnermeldeamt des Marktes Gößweinstein weist auf verschiedene Änderungen hin: Die Gebühr für die Beantragung eines Personalausweises wird angepasst. Zudem wird ab dem 01. Januar 2021 die sogenannte eID-Karte eingeführt. Kinderreisepässe sind ab dem 01. Januar 2021 nur noch für ein Jahr gültig.
Personalausweis
Mit Inkrafttreten der zweiten Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung und der Personalausweisgebührenverordnung am 01. Januar 2021 wird die Gebühr für die Ausstellung eines Personalausweises bei antragstellenden Personen ab dem 24. Lebensjahr von bisher 28,80 Euro auf 37,00 Euro erhöht. Für die Ausstellung von Personalausweisen für Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht 24 Jahre alt sind, bleibt die Gebühr unverändert bei 22,80 Euro. Auch die Gebühr für den vorläufigen Personalausweis in Höhe von 10,00 Euro bleibt gleich.
eID-Karte für Unionsbürger*innen
Die „eID (electronic Identification) – Karte“ ist eine Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis. Neu zum 01. Januar 2021 können Unionsbürger*innen sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind, ab dem Alter von 16 Jahren eine eID-Karte beantragen und damit die Online-Ausweisfunktion nutzen. Die Gebühr für die Ausstellung einer eID-Karte beträgt 37,00 Euro. Die eID-Karte dient ausschließlich für den Online-Einsatz und kann nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument verwendet werden. Sie wird für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt.
eID-Karten-Behörde ist das Einwohnermeldeamt Gößweinstein. Antragsberechtigte Personen, die mit Haupt- oder einziger Wohnung in Gößweinstein gemeldet sind und das 16. Lebensjahr vollendet haben, können dort persönlich unter Vorlage eines anerkannten und gültigen ausländischen Passes oder Ausweisdokumentes zur Beantragung einer eID-Karte vorsprechen.
Verkürzung der Geltungsdauer von Kinderreisepässen
Der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen soll zum 01. Januar 2021 in Kraft treten, womit sich u.a. eine Verkürzung der Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses auf ein Jahr ergibt.
Die Geltungsdauer von Kinderreisepässen, die als solche kein Speichermedium und daher keine biometrischen Merkmale enthalten, wird europarechtlichen Sicherheitsstandards angepasst.
Sprechtage des Sozialverbandes VdK Bayern in Gößweinstein
Bitte wenden Sie sich an den VdK-Kreisverband Forchheim.
Tel. 09191 9782500
Bundesamt für Justiz
Das Online-Portal des Bundesamts für Justiz
Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beantragen
Unser kleiner Jakobusweg - Jakobusweg Fränkische Schweiz
Spätestens seit dem Pilger-Buch von Hape Kerkeling ist der Jakobusweg nach Santiago de Compostella nicht nur Pilgern ein Begriff. Auch in der Fränkischen Schweiz ist ein Jakobusweg ausgeschildert.
Der Weg führt über Pegnitz - Elbersberg - Pottenstein - Gößweinstein - Obertrubach - Hiltpoltstein.
Mitgliedschaften
Wirtschaftsband A9
Die Gemeinde Gößweinstein ist Mitgliedsgemeinde im "Wirtschaftsband A 9 Fränkische Schweiz".
Genussregion Oberfranken
Wir sind Partner der Genussregion Oberfranken.
Metropolregion Nürnberg
22 Landkreise und 11 kreisfreie Städte arbeiten partnerschaftlich zusammen und ergeben so die Metropolregion Nürnberg.
Landschaftspflegeverband (LPV) Forchheim
Die Gemeinde Gößweinstein ist Mitglied des LPV Forchheim. Dem LPV ist der Erhalt, die Pflege und die Entwicklung unserer einzigartigen Natur- und Kultur-
landschaft ein besonderes Anliegen.
Fränkische Schweiz-Verein e.V.
Der Fränkische Schweiz -Verein ist der Heimatverein der Region. Der Markt Gößweinstein ist Mitglied des Vereins.
Naturpark Fränkische Schweiz - Veldensteiner Forst
Der Markt Gößweinstein ist Mitgliedsgemeinde im Verein Naturpark Fränkische Schweiz - Veldensteiner Forst.